Print   |   AGB   |   Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Diese AGB gelten ab 1. August 2011 für die Firma ‚Benny Weber Office‘ in 8106 Adlikon bei Regensdorf, nachstehend ‚Lieferant’ genannt:

2. Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung und Leistungen

2.1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Sie gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innert fünf Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich Einsprache erhebt.

2.2. Änderungen werden nur berücksichtigt, wenn die Umstellung für den Lieferanten und/oder den Hersteller produktionstechnisch ohne weiteres möglich ist. Sie können eine Verschiebung des bestätigten Liefertermins zur Folge haben.

2.3. Der Lieferant ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern sie Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfristen, Lieferung, Installation

3.1. Lieferfristangaben basieren auf Herstellerangaben und werden genau abgeklärt. Sie sind durchwegs unverbindlich und ihre Überschreitung berechtigt den Käufer weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

3.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung spätestens 14 Tage nach bestätigtem bzw. im Falle von Lieferverzögerungen avisiertem Liefertermin in Empfang zu nehmen. Bei Annahmeverzug ist die Lieferantin berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.

3.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von Büroeinrichtungen:
  • franko Domizil, aufgestellt am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegung allfälliger Kabel.
  • Spezialangebote, Büromöbel-Occasionen: nach Aufwand, bzw. nach Vereinbarung
  • Paketsendungen: Porto und Verpackung gemäss üblichen Tarifen
  • Expresszuschlag: Gemäss üblichen Tarifen

3.4. Mehrkosten für aussergewöhnliche Transport-, Lager- und Logistikmassnahmen (Zufahrts-, Zutritts-, Ablieferungs- bzw. Installationsbehinderungen u.ä.) sowie behördliche Bewilligungen und kundenseitige Fixterminverschiebungen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kaufgegenstandes, bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer vorgeschriebene Adresse. Beanstandungen haben unmittelbar telefonisch, spätestens jedoch fünf Tage nach Lieferung schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen für jede einzelne Lieferung.

4.2. Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.

4.3. Der Lieferant behält sich gemäss Art. 214 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Käufers, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern und auf seine Kosten zurückzuholen.

5. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2. Bei Neukunden von Bürobedarfsartikeln behalten wir uns vor, die Waren nur gegen direkte Barzahlung oder eine Anzahlung von mindestens 50% des Warenwertes zu übergeben.

5.3. Der Kaufpreis ist, sofern die Auftragssumme CHF 100'000 nicht übersteigt, bei Übergang von Nutzen und Gefahr am Kaufgegenstand gemäss Ziffer 4 fällig und kann vom Lieferanten vorbehältlich schriftlicher Abrede bis zu diesem Zeitpunkt geändert werden. In diesem Falle ist der Kaufpreis netto ohne jeglichen Abzug geschuldet und ist innert 30 Kalendertagen zahlbar.

5.4. Bei einer Auftragssumme ab CHF 100’000 ist der Kaufpreis wie folgt zahlbar:
  • 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 1/3 vor Lieferung resp. vereinbarter Lieferbereitschaft
  • 1/3 innert 30 Tagen nach Auslieferung, bzw. Rechnungsstellung

5.5. Der Verzugszins p.a. liegt 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, beträgt jedoch mindestens 6% p.a.

5.6. Bei Miete/Leasing gelten die Vertragsbestimmungen des Leasinggebers.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

7. Garantie

7.1. Der Lieferant leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen im Rahmen und gemäss den Garantiebestimmungen des Herstellers Garantie während zwei Jahren ab Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss Punkt 4 für Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemässen Gebrauch bzw. Verschulden des Käufers entstand.

7.2. Von der Garantie sind in jedem Falle ausgenommen: Glas-, Marmor-, Stoff und Lackschäden, Furnierrisse, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichungen gegenüber Material und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder sowie Narben und Mastfalten im Leder.

7.3. Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Käufer das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, zu verlangen.

8. Haftung

Der Lieferant haftet vorbehältlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nicht für Schäden aus der nicht oder nicht richtigen Erfüllung dieses Vertrages oder für den Betrieb und Gebrauch des Kaufgegenstandes. In jedem Fall aber übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.

9. Versicherung

Der Käufer/Nutzer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Miet-, Leasingdauer bzw. der Garantiefrist gegen Sachschäden und die wirtschaftlichen Folgen seiner Haftpflicht zu versichern. Er verzichtet auf jegliche Regressforderungen gegen den Lieferanten.

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Lieferanten erfolgen.

10.2. Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

11. Änderungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Alle Änderungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Regensdorf. Es gilt Schweizer Recht.

Benny Weber Office

Adlikon bei Regensdorf, 4. Juli 2011